Wirksamer Gebäudeschutz vor Naturgefahren
Die Gebäudehülle ist gegen Unwetter stark exponiert und benötigt daher besonderen Schutz. Architekten, Planer und Ingenieure können die Sicherheit von Gebäuden erheblich verbessern.

Neue Gefährdungskarte Oberflächenabfluss
Nicht unmittelbar versickerndes Regenwasser fliesst als sogenannter Oberflächenabfluss auf dem Boden ab. Über Wiesland und Strassen gelangt es ins Siedlungsgebiet und kann letztlich in Gebäude eindringen, beispielsweise über zu tief angeordnete oder ungeschützte Zugänge und Öffnungen. Wenige Zentimeter Wasser an einer kritischen Stelle genügen, um Keller oder Tiefgaragen zu fluten. Besonders gefährlich wird es, wenn das Wasser über Fluchtwege in Untergeschosse gelangt oder technische Einrichtungen trifft. 1/3 bis 1/2 aller Überschwemmungsschäden an Gebäuden sind nicht auf ausufernde Fliessgewässer und Seen, sondern auf Oberflächenabfluss zurückzuführen – eine bis anhin unterschätzte Naturgefahr. Deshalb lohnt sich in Ergänzung zu den kantonalen Gefahrenkarten ein Blick auf die neue Gefährdungskarte Oberflächenabfluss. Sie zeigt mögliche Fliesswege auf und gibt einen ersten Überblick zu den Überschwemmungshöhen. Beinahe 2/3 aller Gebäude in der Schweiz sind potenziell von Oberflächenabfluss betroffen. Typische Gefährdungsbilder sind der Zufluss vom Hang, von der Strasse sowie die Überflutung in Geländemulden (Abb. 1). Weil den Wasserabfluss verändernde Kleinstrukturen wie z.B. Stellriemen nicht im Modell enthalten sind, ist die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss zwingend vor Ort zu überprüfen.

Überschwemmungsschäden sind vermeidbar
Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss ist in Schutz-vor-Naturgefahren. ch integriert und mit Hintergrundinformationen und möglichen Schutzmassnahmen verknüpft. Gesucht sind robuste Lösungen, die ein Aufstauen am Gebäude resp. den Wassereintritt verhindern. Eine bei Neubauten ausgesprochen elegante und kostengünstige Massnahme ist die erhöhte Anordnung. Nebst der generellen Höherlegung von Gebäude und Gebäudeöffnungen hat die Umgebungsgestaltung viel Potenzial, um den Wasserabfluss vom Gebäude wegzuführen. Dabei ist zu beachten, dass Grundeigentümer gemäss ZGB Art. 689 zur Aufnahme des natürlicherweise abfliessenden Wassers verpflichtet sind und zugleich der Wasserabfluss nicht zum Schaden der Nachbarn verändert werden darf. Schutzmassnahmen zur Abschirmung, Umlenkung oder Abdichtung sollten permanent installiert sein und ohne menschliches Zutun zuverlässig funktionieren, da eine ausreichende Vorwarnzeit in der Regel nicht gegeben ist. Auf die Liegenschaftsentwässerung darf man sich nicht verlassen. Sie ist auf wesentlich geringere Wassermengen ausgelegt und vermag bei Überschwemmung kaum zu entlasten.
Kluge Gebäude schützen sich
Wer bei einem Neubau frühzeitig an mögliche Risiken denkt, erreicht einen wirksamen Schutz ohne Mehrkosten. Auch Sanierungen und Umbauten sind eine ideale Gelegenheit, um bestehende Gebäude sicherer zu machen – mit Massnahmen, die gemäss Risikoüberlegungen verhältnismässig sind. Schutz-vor-Naturgefahren.ch vernetzt sämtliche Grundlagen und Planungshilfen rund um den Gebäudeschutz vor Naturgefahren. Im Hagelregister finden Sie beispielsweise eine grosse Auswahl an geprüften Bauteilen für die gesamte Gebäudehülle. Die konstruktionsbedingt äusserst verletzlichen Roll- und Raffstoren müssen bei Gewitter hochgezogen werden. Hierzu eignet sich das kostenlose Hagelwarnsystem «Hagelschutz – einfach automatisch », das direkt an die zentrale Storensteuerung angeschlossen wird. Dieses System kann auch bei bestehenden Gebäuden nachgerüstet werden. Es gibt keinen Grund, nicht hagelsicher zu bauen (Abb. 2). Weiter finden Sie auf der Plattform die wichtigsten Normen und Richtlinien und aktuelle Fachliteratur. Zentral sind die SIA-Tragwerksnormen 261, 261/1 sowie 269/8. Wenn Sie diese «bis zur letzten Schraube» umsetzen, ist Ihr Bauprojekt auch gegen Sturm, Schneedruck und Erdbeben gut geschützt.
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Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF
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