Einspracherechte sollen eingeschränkt werden

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) will den Wohnungsbau mit der Einschränkung der Einspracherechte gegen Bauprojekte fördern. Er ortet die Gründe für die derzeit ungenügende Wohnbautätigkeit in zu langwierigen Bewilligungsverfahren und zu grosszügigen Einsprachemöglichkeiten.

2025 werden voraussichtlich nur rund 42000 statt der benötigten 50000 neuen Wohnungen gebaut. Die Leerstandsquote ist in vielen Regionen sehr tief. Eine Studie des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) bestätigt für den Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) den Handlungsbedarf hinsichtlich der Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren und Reduktion der Einsprachen. Diese Erkenntnisse bestärken den SBV in der Überzeugung, dass gesetzliche Reformen der wichtigste Hebel zur Bekämpfung der Wohnungsnot sind.

Wohnungsbau hinkt dem Bedarf hinterher

Trotz einer leichten Erholung der Bautätigkeit im Wohnungsbau reicht die Zahl der neu erstellten Wohnungen gemäss Angaben des Bundes nicht aus, um die wachsende Nachfrage zu decken. Das Neuangebot dürfte dieses Jahr 20 Prozent unter dem Neubedarf liegen. Am 1. Juli 2025 hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) eine Studie zu den Ursachen der langen Baubewilligungsverfahren und der steigenden Zahl von Einsprachen veröffentlicht. Die Studie zeigt auch Lösungsansätze auf.

Trotz einer leichten Erholung der Bautätigkeit im Wohnungsbau reicht die Zahl der neu erstellten Wohnungen gemäss Angaben des Bundes nicht aus, um die wachsende Nachfrage zu decken. (Foto: SBV)

Die Erkenntnisse bestätigen für den SBV seine seit Langem gestellten Forderungen: „Wir brauchen gesetzliche Reformen, um die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen und unnötige Einsprachen zu verhindern oder rascher zu behandeln.“ Diverse Vorstösse im nationalen Parlament verfolgen genau diese Ziele und werden von der bürgerlichen Mehrheit unterstützt. Der SBV will sich für eine möglichst rasche Umsetzung dieser Massnahmen einsetzen. Nur so würden Investitionen ausgelöst, Planungs- und Rechtssicherheit hergestellt und dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Konkret fordert der SBV:

Schnellere Planungs- und Bewilligungsverfahren

  • Beschleunigung von Planungs- und Baubewilligungsverfahren.
  • Einsprachen auf schützenswerte Eigeninteressen beschränken.
  • Generelle Einschränkung der Einspracherechte, beispielsweise durch Gebühren oder Schadenersatzpflicht bei Verzögerungen.

Raumplanerische Grundlagen anpassen

  • Höhere Ausnutzungsziffern.
  • Kleinere Grenzabstände.
  • Mehr Mischzonen für Wohnen und Arbeiten.

Interessenabwägung zwischen Wohnungsbau und Denkmalschutz

  • Wohnungsbau bei der Interessenabwägung mindestens gleich stark gewichten wie Denkmalschutz.
  • Die Direktanwendung des ISOS auf jene bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren beschränken, die einen direkten Zusammenhang mit dem Ortsbildschutz haben.
  • Grundlegende Interessenabwägung zwischen ISOS und Verdichtung bereits im Richtplan respektive in der Bau- und Zonenordnung regeln.

Der SBV erwartet in dieser Hinsicht zügige Fortschritte, vor allem eine rasche politische und gesetzliche Umsetzung seiner Forderungen.

> baumeister.swiss/

 

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