Wer Steuern nicht zahlt, riskiert Konkursverfahren
Missbräuchliche Konkurse werden seit 1. Januar 2025 strenger bekämpft. Mit dem revidierten Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses werden öffentliche-rechtliche Schulden neu im Konkursverfahren betrieben.
Das Konkursrecht wurde und wird immer wieder dazu missbraucht, Konkurrenten zu unterbieten und Gläubiger zu schädigen. Dabei werden Konkursverfahren bewusst in Kauf genommen mit der Absicht, Verpflichtungen nicht erfüllen zu müssen. Darunter leiden jene Unternehmen, die sich korrekt verhalten, denn jene, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, bieten meist tiefere Preise an. Mit dem neuen Bundesgesetz sollen nun verschiedene Massnahmen ergriffen werden, um missbräuchliche Konkurse zu verhindern und bestehende Massnahmen konsequenter durchzusetzen. Ziel der Revision ist, Konkurse frühzeitig zu eröffnen, um so zu verhindern, dass unredliche Geschäftsführer die Gesetzgebung umgehen, indem sie das Verfahren hinauszögern oder ihre Unternehmen zu ihrem eigenen Vorteil verschulden.
Höheres Konkursrisiko
Seit 1. Januar 2025 können Forderungen von öffentlich-rechtlichen Gläubigern neu nur durch Konkurs fortgesetzt werden. Zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen zählen unter anderem Steuern, Gebühren und Suva-Prämien. Mit der Gesetzesänderung wird das Nichtbegleichen solcher Forderungen zur Eröffnung eines Konkursverfahrens führen, was das Ende der operativen Tätigkeit eines Unternehmens bedeuten kann. Mit dieser Revision wurde der Grundsatz, der ursprünglich die Gefährdung eines Unternehmens durch in der Regel eher geringe Schuldbeträge verhindern sollte, umgekehrt. Dies bedeutet für Unternehmen ein erhöhtes Konkursrisiko.

Der Schweizerische Baumeisterverband SBV empfiehlt seinen Mitgliedern deshalb, öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuern und Suva-Beiträge rechtzeitig zu begleichen oder gegebenenfalls frühzeitig eine Zahlungsvereinbarung abzuschliessen, um ein Konkursverfahren zu verhindern.