Keine Deponien im Gewässerschutzbereich

Der Fachverband für Wasser, Gas und Wärme SVGW hat sich an der Vernehmlassung zur Revision der Abfallverordnung beteiligt. In seine Antwort von Mitte April 2024 fordert er, dass dem vorsorglichen Schutz der Trinkwasserressourcen höchste Priorität eingeräumt wird.

Es sei leider eine Tatsache, dass in der Schweiz besonders im stark besiedelten Mittelland verschiedene Nutzungskonflikte offensichtlich würden, streicht der Fachverband für Wasser, Gas und Wärme SVGW in seiner Antwort zur Revision der Abfallverordnung hervor. Neben der Landwirtschaft beanspruchten vor allem Siedlungen und Verkehrswege grosse Flächen, die oft in Einzugsgebieten von Fassungen der Wasserversorgung lägen, mahnt der SVGW. Zudem habe der Fall Chlorothalonil gezeigt, dass mengenmässig geringe Verschmutzungen dazu führten, dass das Grundwasser nicht mehr oder nur nach aufwendigen Aufbereitungsmassnahmen an die Bevölkerung abgegeben werden könne. Auch Deponien können zu Nutzungskonflikten mit der Trinkwassergewinnung führen.

Ein Problem ersetzt ein anderes

Die Revision der Abfallverordnung schlage eine bedingte Ausdehnung von bestehenden Deponien des Typ C, D und E bis in den Randbereich von nutzbaren unterirdischen Gewässern vor. Aus der Sicht der Wasserversorger sei dies abzulehnen, folgert der SVGW. Obwohl Deponiestandorte ein knappes Gut seien, dürfe ein Problem nicht durch ein anderes – nämlich verschmutzte Trinkwasserressourcen – ersetzt werden.

Nutzung von Randbereichen ist ein nicht vertretbares Risiko

Der SVGW und damit die Schweizer Wasserversorger verlangen daher in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass die Ausdehnung von bestehenden Deponien des Typs C, D und E nur vertikal erfolgen darf und dem vorsorglichen Ressourcenschutz höchste Priorität einzuräumen ist. Neue Deponiestandorte sollen zudem nur im übrigen Bereich – also ausserhalb von Gewässerschutzgebieten – errichtet werden dürfen. Die Nutzung des Randbereichs von Gewässerschutzgebieten bringe ein nicht vertretbares Risiko einer Verschmutzung mit sich. Das könnte – abhängig von der konkreten Verschmutzung – dazu führen, dass eine Fassung aufgegeben oder umfangreiche Aufbereitungsmassnahmen ergriffen werden müssten. Eine Kapazitätserhöhung bestehender Deponien oder der Bau neuer Deponien darf für den SVGW nicht auf Kosten der Trinkwassersicherheit erfolgen.

Die Nutzung des Randbereichs von Gewässerschutzgebieten brächte ein nicht vertretbares Risiko einer Verschmutzung mit sich. (Foto: Adobe Stock)
Die Nutzung des Randbereichs von Gewässerschutzgebieten brächte ein nicht vertretbares Risiko einer Verschmutzung mit sich. (Foto: Adobe Stock)

Weitere Informationen

www.aquaetgas.ch

Weitere Beiträge zum Thema