Baumeister-Delegierte sagen Ja zum neuen Landesmantelvertrag
Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbands hat dem neuen Landesmantelvertrag 2023 zugestimmt. Die Eckpunkte sind die Erhöhung der Effektiv- und Mindestlöhne um 150 respektive 100 Franken pro Monat sowie Vereinfachungen bei der Organisation der Arbeitszeit.
Die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV haben dem neuen Landesmantelvertrag (LMV 2023) am 13. Januar zugestimmt. Der LMV 2023 wurde für drei Jahre bis Ende 2025 abgeschlossen. Bei den Arbeitszeiten konnte der SBV laut eigenen Angaben gewisse Flexibilisierungen erreichen. Neu dauert beispielsweise das Abrechnungsjahr vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres. Per Stichtag 30. April können die Unternehmen bei den Mehr- bzw. Minderstunden zwischen zwei Bandbreiten (Status quo bis plus 100 Stunden oder minus 20 bis plus 80 Stunden) wählen. Dies erlaubt den Baumeistern eine flexiblere Regelung der Mehr- bzw. Minderstunden innerhalb der neuen Abrechnungsperiode.

Ausserdem gelten neu in der ganzen Schweiz mindestens fünf Kompensationstage pro Jahr, wobei regional explizit weitergehende Regelungen möglich sein sollen. Schliesslich können für witterungsbedingte Unterbrüche künftig Überstunden stundenweise kompensiert werden. Der LMV 2023 gewährt zudem eine generelle Erhöhung der Effektivlöhne für das Jahr 2023 um 150 Franken pro Monat. Die Mindestlöhne werden um 100 Franken pro Monat erhöht. Neu wird ein zehntägiger Vaterschaftsurlaub ohne Lohneinbusse finanziert. Zudem wird die Kilometerentschädigung für Privatfahrzeuge auf 0.70 Franken erhöht.
Allgemeinverbindlicherklärung beim Bundesrat beantragt
Die Berufskonferenzen der Gewerkschaften haben den LMV 2023 bereits gutgeheissen. Nach der Zustimmung durch die ausserordentliche Delegiertenversammlung des SBV werden die Sozialpartner das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat einleiten. Beide Seiten haben vereinbart, allfällige Einsprachen in ihrem Einflussbereich so weit wie möglich zu vermeiden. Der LMV 2023 tritt rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft. Aus diesem Grund hat der SBV laut Mitteilung seine Mitglieder vor Monatsfrist aufgefordert, allfällige Anpassungen in Bezug auf den neuen Landesmantelvertrag in ihren Unternehmen bereits vorzunehmen. Damit soll die Umsetzung des neuen LMV sichergestellt werden.
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