Baumeister wollen LMV verschlanken

An der ersten Verhandlungsrunde zum neuem LMV am 7. Juli 2025 haben die Baumeister ihre Vorschläge für einen neuen LMV präsentiert. Sie möchten die Regelungsdichte zur Arbeitszeit, zur Lohnentwicklung und zur täglichen Umsetzung im Betrieb reduzieren.

Das Bauhauptgewerbe kennt die höchsten Mindestlöhne für Handwerker Europas. Diese will der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) nach eigener Aussage auch künftig erhalten. Darüber wollen die Baumeister ein neues Lohnmodell mit leistungsbasierter individueller Lohngerechtigkeit etablieren – also weg von generellen und hin zu individuellen Lohnerhöhungen. Weiter fordert der SBV mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung und ein resolutes Vorgehen gegen Schwarzarbeit und Lohndumping. Der SBV will den künftigen Landesmantelvertrag (LMV) «auf das Wesentliche» fokussieren, also weniger und klare Regelungen, die wirklich umsetzbar seien. Deshalb soll sich dieser – ergänzend zum Arbeitsgesetz – nur auf die wichtigsten ergänzenden Punkte beschränken.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen mehr Freiheit bei der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit und der Gestaltung der Arbeitseinsätze erhalten. (Foto: SBV)

Vor allem individuelle Lohnerhöhungen

Neu soll aus Sicht des SBV jeder Effektivlohn auf dem Bau auf «fairen und transparenten» Lohnkriterien wie Ausbildung, Treue, Verantwortung und Erfahrung basieren, also Kriterien, die vor allem im Ermessensspielraum des Arbeitgebers stehen. Der SBV setzt sich auch künftig für attraktive Zusatzleistungen zum Lohn ein, wie etwa fünf Wochen Ferien, flexible Arbeitszeiten, Mittagsspesen, bezahlte Weiterbildungen.

Flexibilisierung der Arbeitszeiten

Die jährliche Normalarbeitszeit soll gemäss SBV mit 2112 Stunden unverändert bleiben und nicht erhöht werden. Dennoch sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr Freiheit bei der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit und der Gestaltung der Arbeitseinsätze erhalten. Die Arbeitsstunden, die über oder unter der vereinbarten Wochenarbeitszeit liegen, sollen einem Gleitzeitkonto gutgeschrieben respektive belastet werden. Der Saldo soll nach oben und unten begrenzt werden, um planbare und ausgeglichene Arbeitszeiten zu gewährleisten. Zeitguthaben sollen über einen längeren Zeitraum angespart und zu definierten Zwecken eingesetzt werden können, zum Beispiel für die persönliche Weiterbildung, für einen Langzeiturlaub oder die Betreuung von Familienangehörigen. Für eine bessere Planbarkeit werden Betriebsferien, Brückentage und Vorholtage bereits im Vorjahr festgelegt und den Arbeitnehmern bekanntgegeben.

baumeister.swiss/

 

 

 

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